Begrenzung Dreiländerpark



Begrenzung des Dreiländerparks
Begrenzung des Dreiländerparks
Begrenzung des Dreiländerparks

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Der Dreiländerpark besteht aus:

grüneinem Innengebiet (der ländliche offene Raum zwischen den Städten)

gelbdem städtischen Bebauungsgebiet Lüttich – Maastricht – Sittard – Geleen – Parkstad – Aachen – Eupen und Verviers

hellgrünein Außengebiet von etwa 5 km rund um den Städtegürtel.

Die Grenzen wurden bewusst unscharf gehalten, da der Dreiländerpark nicht als eine territoriale Einheit betrachtet werden kann. Die strategischen Vorhaben im Rahmen des Dreiländerparks können sich sowohl auf das Innengebiet als auch auf außerhalb befindliche Bereiche beziehen und sind von der Art der vorgeschlagenen Beiträge abhängig.

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