Leitlinien zur Landwirtschaft

  1. Die Projektpartner streben eine intensivere Kooperation mit der Landwirtschaft beim Boden- und Wasserschutz, der Landschaftspflege sowie bei Naturschutzmaßnahmen an. In diesem Rahmen setzen sie sich gemeinsam für die Gewährung von marktkonformen Bewirtschaftungsbeihilfen ein.

  2. Die Projektpartner stimulieren und unterstützen Initiativen der Landwirtschaft bei zusätzlichen Angeboten (Erholung, Pflege, usw.) und der Einführung von umweltfreundlichen Anbau- und Zuchtmethoden regionaler Produkte, einschließlich ihrer Verarbeitung und Vermarktung.

  3. Zur Verringerung der Risiken durch Überschwemmung und diffuse Verunreinigungen und zum Erhalt des charakteristischen Landschaftsmusters bemühen sich die Projektpartner um die Einführung einer einheitlichen (europäischen) Regelung, wobei die Bestandssicherung von Grünland oder (empfindlichen) Hängen finanziell gefördert wird.

  4. Die Partner versuchen, mit den dazu geeigneten Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Parzellentausch und Flurbereinigung, den Bestand bzw. die Ansiedlung integrierter oder biologischer Schaf-, Fleischvieh- und/oder Milchviehbetriebe auf empfindlichen Hang- und Auenflächen zu stimulieren und zu fördern.




 

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