Leitlinien zum Fremdenverkehr

  1. Die Projektpartner streben ein vielfältiges und ergänzendes Fremdenverkehrs- und Erholungsangebot an, wobei die verschiedenen, nahe bei einander liegenden, kulturellen, landschaftlichen und kulturgeschichtlichen Merkmale als Attraktion genutzt werden. Dazu wird die Zusammenarbeit zwischen den regionalen Fremdenverkehrsämtern verstärkt, was wiederum zu einer zusammenhängenden touristischen Strategie für den Dreiländerpark führt (falls möglich mit der Einrichtung eines zentralen Fremdenverkehrsamtes und/oder gemeinschaftlichen Informationszentrums).

  2. Wo dies möglich ist entwickeln die Projektpartner neue (thematische) Routen und schildern diese entsprechend aus (auch digital), wobei der Tourist und Erholungssuchende Informationen über das im Dreiländerpark vorhandene geologische, natürliche und kulturgeschichtliche Erbe erhält.

  3. Die Projektpartner stimmen einer touristischen Gebietseinteilung zu, bei der publikums- und verkehrsintensive Funktionen, wie Schi-Pisten, Vergnügungsparks, Museen u.ä., möglichst im Städtegürtel des Dreiländerparks konzentriert werden, während im zentralen Bereich extensivere Funktionen, wie Gastronomie, Wander- und Radsportaktivitäten, Aufenthaltsmöglichkeiten kleinen Ausmaßes und Themenrouten, angesiedelt werden. Außerdem wird angestrebt, in Bachtälern und Naturgebieten bei Eignung nur sanften Tourismus zu entwickeln.

  4. Die Projektpartner entwickeln gemeinsam und in enger Zusammenarbeit mit Gemeinden und Fremdenverkehrsämtern eine Touristenkarte für den gesamten Dreiländerpark, die zugleich als touristischer Verkehrsleitplan dienen soll.



 

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